WMVO ist das kurze Wort für Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
In der WMVO stehen die Aufgaben, die Rechte und die Pflichten für den Werkstatt-Rat.
Rechte bedeutet: Das darf der Werkstatt-Rat tun.
Pflichten bedeutet: Daran muss sich der Werkstatt-Rat halten.
Seit 2001 gibt es die WMVO.
Seit 2017 gibt es eine neu überarbeitete WMVO.
Jetzt dürfen die Werkstatt-Räte mehr mitbestimmen.
Die WMVO muss jeder Werkstatt-Rat haben.
Die WMVO gibt es auch in Leichter Sprache.
Ein Werkstatt-Rat kann die WMVO im Internet anschauen.
Die WMVO kann man auch kaufen.
Mehr steht im Kapitel: Tipps für Bücher, Internet-Seiten und Vorlagen.
So benutzt der Werkstatt-Rat die WMVO
Zum Beispiel:
Der Werkstatt-Rat will wissen:
Muss der Werkstatt-Rat sich um die Werkstatt-Verträge kümmern?
Aber wo steht das in der WMVO?
So findet man die Antwort in der WMVO:
Inhalts-Übersicht
Am Anfang der WMVO ist eine Inhalts-Übersicht.
Dort stehen alle wichtigen Aufgaben, Pflichten und Rechte. Der Werkstatt-Rat sucht den passenden Abschnitt: Aufgaben des Werkstatt-Rats.
Abschnitte
Die WMVO hat 5 Abschnitte
zu wichtigen Aufgaben, Rechten und Pflichten vom Werkstatt-Rat.
Zum Beispiel: Abschnitt 1
Anwendungs-Bereich, Errichtung, Zusammen-Setzung
und Aufgaben des Werkstatt-Rates.
Paragraf
Die WMVO ist in wichtige Regeln aufgeteilt.
Die einzelnen Regeln heißen Paragraf.
Das wird so geschrieben: §.
Paragrafen werden in Gesetzen und Verträgen verwendet. Zum Beispiel: § 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstatt-Rates.
Absätze
Ein langer Paragraf wird in einen oder mehr Absätze eingeteilt.
Das wird manchmal so geschrieben: Abs.
Zum Beispiel: Absatz 1.
Oder mit einer Klammer: (1).
Nummer
Ein langer Absatz wird in eine oder mehr Nummern eingeteilt.
Das wird manchmal so geschrieben: Nr. 1.
Zum Beispiel: Nummer 1.
Buchstabe
Manchmal ist der Text von der Nummer sehr lang.
Dann schreibt man einen Buchstaben nach dem ABC hinter die Nummer. Zum Beispiel: Nummer 1 c).
Der Werkstatt-Rat liest in der WMVO:
Der Werkstatt-Rat hat darüber zu wachen,
dass die Werkstatt-Verträge von der Werkstatt beachtet werden.
So sagt man das:
Das steht in der WMVO
im Paragraf 4
Absatz (1)
Nummer 1 c).
Am Anfang braucht das viel Zeit.
Es wird einfacher mit mehr Erfahrung.
So sieht der § 4 in der WMVO aus:
„(…) § 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
(1) Der Werkstattrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen durchgeführt werden, vor allem, dass
a) die auf das besondere arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen den Werkstattbeschäftigten und der Werkstatt anzuwendenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze, insbesondere über Beschäftigungszeit einschließlich Teilzeitbeschäftigung sowie der Erholungspausen und Zeiten der Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Werkstattbeschäftigten, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltzahlung an Feiertagen, Mutterschutz, Elternzeit, Persönlichkeitsschutz und Haftungsbeschränkung,
b) die in dem besonderen arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis aufgrund der Fürsorgepflicht geltenden Mitwirkungs- und Beschwerderechte und
c) die Werkstattverträge von der Werkstatt beachtet werden; (…)“
(Ein Auszug aus der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1297), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234))
Welche WMVO ist für den Werkstatt-Rat gültig?
Die WMVO ist für alle Werkstätten für behinderte Menschen gültig.
Aber:
Die Kirchen haben eine eigene WMVO.
Die Werkstatt-Räte müssen in der Werkstatt fragen: Gehört die Werkstatt zur Diakonie oder Caritas?
Die Caritas gehört zur katholischen Kirche in Deutschland. Die Diakonie gehört zur evangelischen Kirche in Deutschland.
Für die Diakonie-Werkstatt-Räte gibt es die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung, kurz DWMV.
Für die Caritas-Werkstatt-Räte gibt es die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungs-Ordnung, kurz CWMO.
Es gibt einige Unterschiede zur WMVO.
Die WMVO, die DWMV und die CWMO gibt es alle auch im Internet. Mehr steht im Kapitel: Tipps für Bücher, Internet-Seiten und Vorlagen.
Im Ratgeber verwenden wir nur die WMVO.
Ein Tipp von Werkstatt-Räten:
Der Werkstatt-Rat kann sich die WMVO ausdrucken und in den Ratgeber-Ordner heften.
In der Werkstatt gibt es auch andere Gesetze und Vorschriften. Gesetze sind oft schwer zu verstehen. Die Vertrauens-Personen können helfen. Gemeinsam geht es oft einfacher.
Der Werkstatt-Rat kann sich mit diesen Gesetzen und Vorschriften beschäftigen:
– Geschäfts-Ordnung vom Werkstatt-Rat und der Werkstatt.
– Werkstätten-Verordnung, kurz WVO.
– Sozial-Gesetz-Buch 9, kurz SGB 9 oder SGB IX.
– UN-Behinderten-Rechts-Konvention, kurz UN-BRK.
– Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz, kurz AGG.
– Arbeits-Schutz-Gesetz, kurz ArbSchG.
– Unfall-Verhütungs-Vorschriften.
– Bundes-Urlaubs-Gesetz, kurz BUrlG.
– Schwerbehinderten-Gesetz, kurz SchwbG.
Wenn der Werkstatt-Rat viel mit dem Betriebs-Rat zusammen arbeitet:
– Betriebs-Verfassungs-Gesetz.
Viele Gesetze sind im Internet zu finden: www.gesetze-im-internet.de